Bersenbrück, 22.04.2024
Um die Prozesse bei der Auszahlung von Leistungen zu erleichtern, setzen fünf Landkreise in Baden-Württemberg die SocialCard ein. In Konstanz, Rastatt und Waldshut sowie im Ortenaukreis und Zollernalbkreis erhalten Leistungsberechtigte statt Bargeld nun die Bezahlkarte der Publk GmbH – entweder digital für das Smartphone oder als physische Karte für das Portemonnaie. Die SocialCard wurde entwickelt, um die Auszahlung von Sozialleistungen zu digitalisieren und zu vereinfachen.
Entlastung für Geflüchtete und Behörden
Der Prozess der Geldausgabe war bislang mit einem hohen personellen Aufwand verbunden. Joerg Schwitalla, Gründer und Geschäftsführer von Publk, erklärt: „Die Einführung der SocialCard macht es leistungsberechtigten Personen ohne deutsches Bankkonto nun leichter, staatliche Geldleistungen zu erhalten. Durch die Digitalisierung der Bargeldauszahlung entfallen zum Beispiel monatliche Behördengänge – das spart nicht nur Zeit und Wege für Leistungsbezieher, sondern bringt in Verwaltungen und Kassenstellen sofort die dringend benötigte Arbeitsentlastung.“
Ein weiterer Vorteil: Die SocialCard ist sofort einsatzfähig und lässt sich nahtlos an die bestehenden Strukturen der Kommunen andocken. Die Anschaffung zusätzlicher Hard- und Software oder aufwendige Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nicht nötig.
Bei der Bezahlkarte handelt es sich um eine guthabenbasierte Visa Debitkarte, die ohne hinterlegtes Konto funktioniert. Sozialbeträge, die bislang in Form von Bargeld ausgegeben wurden, werden nun monatlich durch die zuständigen Ämter per SEPA-Überweisung der Bezahlkarte gutgeschrieben. Behörden oder Verwaltungen legen die Karten einmal an und erhalten pro Karte eine individuelle IBAN. Bei Verlust oder Diebstahl können Inhaberinnen oder Inhaber ihre Karte direkt selbst in der App sperren oder die Sperrung durch das zuständige Amt vornehmen lassen.
Landkreise haben die Wahl
Grundsätzlich bietet die SocialCard die Option, kontaktlos an der Ladenkasse zu bezahlen sowie an Geldautomaten oder bei Einzelhändlern Bargeld abzuheben. Die Karte bietet jedoch auch individuelle und flexible Anpassungsmöglichkeiten.
„Wir sind stolz darauf, die erste Kommune in Nordrhein-Westfalen zu sein, die die Einführung einer Bezahlkarte beschließt. Sie wird im gesamten Kreis Paderborn und der Stadt Verl nutzbar sein. Online-Einkäufe und der Einsatz bei Glücksspiel-Anbietern sind mit der Karte aber nicht zulässig. Zusätzlich wird es auch die Möglichkeit geben, Bargeld abzuheben“, führt Michael Berens, Bürgermeister der Sennegemeinde Hövelhof, aus.
Die SocialCard unterscheidet sich im Design nicht von anderen Karten, die beispielsweise von Banken ausgegeben werden. So können Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger frei von Stigmatisierung ihre Einkäufe per Karte bezahlen. Bei Verlust oder Diebstahl lässt sich die Karte sperren und das Guthaben auf eine neue Karte übertragen.
„Nach Niedersachen und Hamburg ist Nordrhein-Westfalen ein weiteres Bundesland, das mit der SocialCard erstmalig eine Bezahlkarte einsetzt und hier Erfahrungen sammelt. In der Praxis hat unsere Bezahllösung bewiesen, wie flexibel sie ist und dass sie problemlos auf die individuellen Anforderungen von Kommunen eingehen kann“, sagt Joerg Schwitalla abschließend.
„Die SocialCard ist nicht nur eine unkomplizierte und effektive Lösung, um die Digitalisierung der Verwaltung zu unterstützen – sie ist auch in ihrer Anwendbarkeit maximal flexibel und kann ohne großen Aufwand bundesweit an individuelle Anforderungen angepasst werden. In der Praxis hat sich besonders die einfache Handhabung bewährt“, ergänzt Joerg Schwitalla.
Jeder Landkreis kann individuelle und bedarfsorientierte Konfigurationen der SocialCard vornehmen beispielsweise wie viel Bargeld abgehoben werden kann oder ob die Karte nur regional eingesetzt werden darf. Durch das neutral gestaltete Design der Karte unterscheidet sie sich optisch nicht von anderen Bankkarten, sodass Nutzerinnen und Nutzer diskriminierungsfrei und in jedem Geschäft, das Visa Karten akzeptiert, bezahlen können. Deutschlandweit werden Visa Karten von über 1,2 Mio. Händlern akzeptiert und schaffen damit eine breite Akzeptanz im stationären Einzelhandel.
Mit der Optimierung der Auszahlungspraxis auf Basis der SocialCard haben erste Kommunen in Baden-Württemberg schnell einen ersten Schritt gemacht, um den Verwaltungsaufwand bei den Sozialleistungen deutlich zu reduzieren und Digitalisierungsprozesse ins Rollen zu bringen.
Über die SocialCard
Die SocialCard digitalisiert die Auszahlung von Sozialleistungen. Sie ist ein „Bargeld- und Barscheck- Äquivalent“. Die SocialCard wird als Visa Debitkarte ausgegeben und ermöglicht es den Leistungsempfängern, schnell und unkompliziert ihre Sozialleistungen zu empfangen. Damit bietet sie ihnen eine würdevolle Teilhabe an Alltagsprozessen. Gleichzeitig reduziert sie den Verwaltungsaufwand in Kommunen. Überall, wo bisher Bargeld oder Schecks verwendet werden, kann die SocialCard die Auszahlung vereinfachen und verschlanken, indem sie Bargeldprozesse digitalisiert.
Über die Publk
Publk ist darauf spezialisiert, Auszahlungen im öffentlichen Sektor, die bisher bar oder per Scheck ausgezahlt wurden, zu digitalisieren. Publk kennt die Bedürfnisse der Kommunen in Bezug auf Auszahlungen und hat mit der SocialCard eine Lösung entwickelt, die optimal auf alle Ansprüche sowie rechtliche und regulatorische Vorgaben abgestimmt ist.