Wie die SocialCard kommunale Verwaltungen entlastet

Die bundesweite Einführung der Bezahlkarte ist politisch beschlossen und wird seit November 2024 schrittweise umgesetzt. Praxisbeispiele zeigen, dass das System pragmatisch und effizient funktionieren kann. Im Vordergrund steht dabei der angestrebte Effizienzgewinn in der Verwaltung. Eine aktuelle Pilotstudie aus der Landeshauptstadt Magdeburg in Sachsen-Anhalt liefert hierfür einen konkreten Nachweis: Der Einsatz der SocialCard reduziert dort den Verwaltungsaufwand um bis zu 90 Prozent.

Kommunen geraten zunehmend unter Druck: Immer mehr Anträge auf Sozialleistungen erfordern sorgfältige Prüfungen und manuelle Auszahlungen – doch gleichzeitig fehlt es oft an Fachkräften, um diesen Aufwand zu stemmen. Digitale Lösungen können die Mitarbeitenden der Verwaltung sowie die kommunalen Haushalte gezielt entlasten. In Magdeburg ist die Bearbeitungszeit durch die Einführung der SocialCard deutlich gesunken – von durchschnittlich 15 Minuten bei manueller Barauszahlung auf unter 10 Minuten bei der Kartenerstausgabe. Nach der einmaligen Einrichtung läuft die Auszahlung automatisiert. Statt 595 Arbeitsstunden pro Monat reichen den Mitarbeitenden nun 55. Das entspricht einem Zeitgewinn von rund 60 Stunden pro Mitarbeitendem im Monat.

Auch der Landkreis Fulda in Hessen nimmt durch die zügige Einführung der SocialCard eine Vorbildrolle ein und demonstriert, wie schnell und einfach die Implementierung der digitalen Bezahlkarte ist. Landrat Bernd Woide erklärt: „Die Einführung der Bezahlkarte zwischen Mitte Januar und Ende März verlief im Landkreis Fulda unspektakulär. Das war naturgemäß in der Realisierung mit zusätzlichem, einmaligem Aufwand verbunden, der jedoch durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gut bewältigt werden konnte. Uns war klar, wenn die technischen Möglichkeiten für eine Bezahlkarte da sind, dann werden wir das frühzeitig umsetzen. Auf diese Weise haben wir zügig 600 Karten ausgegeben.“

Lokal steuerbar und flexibel einsetzbar

Die SocialCard basiert auf einer Visa-Debitkarte mit individueller IBAN. Sozialämter können Leistungen per SEPA-Überweisung auf die jeweilige Karte laden. Die Karte kann entweder als Plastikkarte oder als digitale Karte für den Einsatz über das Smartphone ausgegeben werden.

Diese flexible Steuerbarkeit ist ein zentrales Argument in der aktuellen Debatte um Einschränkungsmöglichkeiten der Karte. Die Karte lässt sich sowohl offen als auch kontrolliert einsetzen. Verwaltungen entscheiden selbst, ob z. B. Bargeldabhebungen möglich sind und ggf. in welcher Höhe. Auch technische Schutzmechanismen – beispielsweise der Ausschluss von bestimmten Händlerbranchen – sind verfügbar.

Technisch sofort nutzbar

„Ohne Fachverfahren geht es nicht“ – ein Einwand, den die Praxis längst widerlegt. Die SocialCard ist bereits bei über 350 Leistungsbehörden in Deutschland im Einsatz: Auch ohne vollständige Integration in bestehende Verwaltungssysteme funktioniert der Prozess der Kartenausgabe und -verwaltung über den SocialCard Navigator problemlos und ohne nennenswerten Mehraufwand, wie die Studie mit der Stadt Magdeburg bewiesen hat. Die Anbindung an Fachverfahren wird unabhängig dessen weiter vorangetrieben.

Erleichterung für Bezahlkartennutzer

Die SocialCard entlastet auch Leistungsempfänger: Auszahlungen erfolgen automatisch zugunsten der Karte, lange Wartezeiten vor den Ämtern entfallen. Die Nutzung erfolgt diskriminierungsfrei – ohne Stigmatisierung durch ein neutrales Kartenlayout. Über die MySocialCard App, die in über 30 Sprachen verfügbar ist, behalten Kartennutzer ihre Kontobewegungen im Blick. Zudem können sie im Einzelhandel bei teilnehmenden Händlern kostenfrei Bargeld abheben oder alternativ entgeltpflichtig an jedem Geldautomaten.

Baustein für umfassende Digitalisierung

Die Einsatzmöglichkeiten der SocialCard gehen weit über die Nutzung durch Asylbewerber hinaus. „Wir erhoffen uns auch Synergieeffekte zur Verwaltungsvereinfachung – etwa die Nutzung der Bezahlkarte auch für andere Leitungsempfänger, denen wir bisher Bargeld auszahlen müssen, weil sie keine Bankverbindung haben. Für uns ist die Bezahlkarte ein weiterer Schritt zur Digitalisierung der Verwaltung“, so Landrat Woide aus Fulda.

Viele Bargeldprozesse lassen sich also mit der SocialCard digitalisieren. Kommunale Verwaltungen erhalten damit ein Werkzeug, das flexibel und transparent in zahlreichen Aufgabenbereichen einsetzbar ist. Es entsteht ein praxiserprobtes Ökosystem für die digitale Transformation von Verwaltungen.

Gerade vor dem Hintergrund wachsender Digitalisierungsanforderungen in deutschen Verwaltungen leistet die SocialCard einen konkreten, praxiserprobten Beitrag und zeigt, wie digitale Lösungen effizient, bürgernah und verantwortungsvoll umgesetzt werden können. Wer heute startet, gewinnt morgen Zeit, Handlungsspielraum und Vertrauen – sowohl bei Mitarbeitenden als auch bei Leistungsempfängern.